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Hilfsgelder und Hilfsgüter

Foto: ASB RP/ Karina Dingebauer

Hilfsgelder

Alle Betroffenen der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz haben Anspruch auf Hilfsgelder. Zur Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Vollständige Namen der im Haushalt lebenden Menschen
  • Kopie der Personalausweise oder Ausweisdokumente für Mitbürgerinnen und Mitbürger aus anderen Ländern
  • Aktuelle Betroffenheitsbescheinigung (nicht älter als sechs Monate)
  • erweiterte Meldebescheinigung
  • Geschätzte Schadenshöhe und Auflistung der Schäden
  • bewilligter ISB Bescheid
  • Lohn-/Rentenbescheide
  • Steuerbescheid
  • Wurden bereits Hilfsgelder von anderen Institutionen ausgezahlt?

Was wird benötigt?

Folgende Werte können geltend gemacht werden:

  • Hausratschäden = mind. 5.000,00 € + Erfolgter ISB-Antrag
  • Gebäudeschäden = Maximal 20% der von der ISB bewilligten Schadenssumme jedoch maximal 90.000,00 €

Sobald die Unterlagen vorliegen, nehmen wir Kontakt mit den Betroffenen auf = Mail an z0*IH3=~9qbf\sA[J{Gai`5Wn.V]#[dyk5_o.aEZRJEkyO=a6JSMv9wm8 oder 02641/396-7000

  • Hilfsgütertransporte
  • Notheizungen

Kontakt:

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N. N.

Leiter ASB Hochwasserhilfe Ahrtal

Tel. : 02641/3966-179

z0*IH3=~9qbf\sA[J{Gai`5Wn.V]#[dyk5_o.aEZRJEkyO=a6JSMv9wm8

ASB Landesverband Rheinland-Pfalz e.V., Stützpunkt Landkreis Ahrweiler

Bachstraße 18
53474 Heimersheim