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Hilfsgelder

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Foto: ASB RP/ Karina Dingebauer

Hilfsgelder

Alle Betroffenen der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz haben Anspruch auf Hilfsgelder. Zur Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Vollständige Namen der im Haushalt lebenden Menschen
  • Kopie der Personalausweise oder Ausweisdokumente für Mitbürgerinnen und Mitbürger aus anderen Ländern
  • Aktuelle Betroffenheitsbescheinigung (nicht älter als sechs Monate)
  • erweiterte Meldebescheinigung
  • Geschätzte Schadenshöhe und Auflistung der Schäden
  • bewilligter ISB Bescheid
  • Lohn-/Rentenbescheide
  • Steuerbescheid
  • Wurden bereits Hilfsgelder von anderen Institutionen ausgezahlt?

Was wird benötigt?

Folgende Werte können geltend gemacht werden:

  • Hausratschäden = mind. 5.000,00 € + Erfolgter ISB-Antrag
  • Gebäudeschäden = Maximal 20% der von der ISB bewilligten Schadenssumme jedoch maximal 90.000,00 €

Sobald die Unterlagen vorliegen, nehmen wir Kontakt mit den Betroffenen auf = Mail an a$f`GgH1lJ\bQL]N/u{iD~ts%CM]#[KoMP]I8ms/LF6D?B|[nR*k[Y0}/ oder 02641/396-7000

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Claudia Spall

Büroleitung Heimersheim

Tel. : 02641/396-5624
Mobil Nummer : 0151-725 318 65

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