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Hilfsgelder

Hilfsgelder

Alle Betroffenen der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz haben Anspruch auf Hilfsgelder. Zur Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Vollständige Namen der im Haushalt lebenden Menschen
  • Kopie der Personalausweise oder Ausweisdokumente für Mitbürgerinnen und Mitbürger aus anderen Ländern
  • Aktuelle Betroffenheitsbescheinigung (nicht älter als sechs Monate)
  • erweiterte Meldebescheinigung
  • Geschätzte Schadenshöhe und Auflistung der Schäden
  • bewilligter ISB Bescheid
  • Lohn-/Rentenbescheide
  • Steuerbescheid
  • Wurden bereits Hilfsgelder von anderen Institutionen ausgezahlt?

Was wird benötigt?

Folgende Werte können geltend gemacht werden:

  • Hausratschäden
  • Gebäudeschäden

Sobald die Unterlagen vorliegen, nehmen wir Kontakt mit den Betroffenen auf = Mail an y3]Q9B-}+~ozYKaw%{6=J@P|scH]#[c{DASyz`3g_^BCCkua'|0'3b{H* oder 02641/396-7000