[ Navigation beginnen ]>>Navigation überspringen[ Navigation beenden ]

Hilfsgelder

Hilfsgelder

Alle Betroffenen der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz haben Anspruch auf Hilfsgelder. Zur Beantragung werden folgende Unterlagen benötigt:

  • Vollständige Namen der im Haushalt lebenden Menschen
  • Kopie der Personalausweise oder Ausweisdokumente für Mitbürgerinnen und Mitbürger aus anderen Ländern
  • Aktuelle Betroffenheitsbescheinigung (nicht älter als sechs Monate)
  • erweiterte Meldebescheinigung
  • Geschätzte Schadenshöhe und Auflistung der Schäden
  • bewilligter ISB Bescheid
  • Lohn-/Rentenbescheide
  • Steuerbescheid
  • Wurden bereits Hilfsgelder von anderen Institutionen ausgezahlt?

Was wird benötigt?

Folgende Werte können geltend gemacht werden:

  • Hausratschäden
  • Gebäudeschäden

Sobald die Unterlagen vorliegen, nehmen wir Kontakt mit den Betroffenen auf = Mail an yqfX$B.3@+R'A6kb`HpQM]z%9aU]#[c`MHAy{oGnBf!.MVT*c63JagEF7 oder 02641/396-7000